PFLEGELEISTUNGEN

Unsere Pflegeleistungen für Bonn und Umgebung

Grundpflege, Behandlungspflege, Haushaltshilfe, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen – wir koordinieren Ihre häusliche Versorgung in Bonn aus einer Hand.

  • Symbolbild: Pflegekraft misst einer Seniorin den Blutdruck

    Behandlungspflege

    Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung.

    • Behandlungspflege nach SGB V
    • Übernahme durch Ihre Krankenkasse
    • Unbürokratisch – auch bei der Kostenerstattung
  • Symbolbild: Gruppe von Seniorinnen und Senioren mit Pflegekräften im Freien

    Grundpflege

    Tägliche Unterstützung beim Waschen, Anziehen und Mobilität.

    • Grundpflege nach SGB XI-XII
    • Vertraute Pflegekraft, geprüfte Qualität
    • Übernahme durch Ihre Pflegekasse
    • Verlässliche Grundpflege jeden Tag
  • Symbolbild: Pflegekraft begleitet einen Senioren und bringt die Einkäufe

    Haushaltshilfe & Betreuung

    Praktische Entlastung im Alltag und Betreuung mit Zeit – finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 oder über Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2.

    • Haushaltshilfe
    • Begleitung außer Haus
    • Mit Sorgfalt, Geduld und Flexibilität im Alltag
  • Symbolbild: Pflegekraft reicht einem Senioren Medikamente und ein Glas Wasser

    Verhinderungspflege

    Vom kurzen Einspringen bis zur mehrwöchigen Vertretung – finanziert über die Pflegekasse. Voraussetzungen und Antrag klären wir gemeinsam mit Ihnen.

    • Urlaub für pflegende Angehörige
    • Wann Verhinderungspflege möglich ist
    • Stundenweise oder mehrere Wochen am Stück
    • Schnelle Hilfe, wenn Sie sie brauchen
  • Symbolbild: Pflegekraft begleitet einen Senioren beim Gehen mit dem Gehbock

    Entlastungsleistungen

    Betreuung, Beratungseinsatz und monatliche Entlastung – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

    • Betreuung nach § 45b SGB XI
    • Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
    • Der monatliche Entlastungsbetrag – auch bei Pflegegrad 1
    • Mithilfe bei Antrag und Kostenerstattung

SERVICELEISTUNGEN

Unsere Serviceleistungen

Über die Pflege hinaus unterstützen und vermitteln wir – damit für Sie zu Hause alles aus einer Hand zusammenläuft.

  • Individuelle Pflegebetreuung

  • Hilfe bei Anträgen und Formularen

  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln

  • Unterstützung bei der Einstufung der Pflegestufe durch die Pflegekasse

  • Vermittlung von „Hausnotruf“

  • Vermittlung von „Essen auf Rädern“

  • Vermittlung von Krankengymnastik

  • Vermittlung von mobiler Fußpflege und Friseur

  • Vermittlung von Hausmeisterservice

HÄUFIGE FRAGEN

Pflegekasse, Pflegegrad und Antrag.

Was Pflegebedürftige und Angehörige zu Leistungsansprüchen und Abrechnung am häufigsten fragen – konkrete Zahlen klären wir im persönlichen Erstgespräch.

Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 – gestaffelt nach Pflegegrad. Den genauen Anspruch prüfen wir mit Ihnen im persönlichen Erstgespräch.

Bei Pflegesachleistungen rechnet der ambulante Pflegedienst die Versorgung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn Angehörige zu Hause pflegen. Beides lässt sich auch kombinieren.

Die Kombinationsleistung erlaubt die anteilige Nutzung von Sachleistung und Pflegegeld parallel – wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen. Wir rechnen unseren Anteil direkt mit der Pflegekasse ab; den Rest erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.

Bei eingeschränkter Alltagskompetenz haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI über den Entlastungsbetrag. Wir bieten stundenweise Betreuung und Begleitung – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wir unterstützen unbürokratisch bei Anträgen und Formularen, begleiten die MDK-Begutachtung und erstellen Ihren Pflegevertrag. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist unverbindlich – kontaktieren Sie uns einfach.

EINZUGSGEBIET

Pflege, die zu Ihnen kommt.

Von unserem Hauptstandort Duisdorf aus versorgen wir Patienten im Raum Bonn und Umgebung.

ANFRAGENAuch Ihr Viertel?

Hauptstandort: Bonn-Duisdorf. Weitere Pflege-Einsatzgebiete: Hardtberg, Dransdorf, Endenich, Poppelsdorf, Kessenich, Lengsdorf, Ippendorf, Tannenbusch, Auerberg.

KOSTENLOSE BERATUNG

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen – wir übernehmen ihn für Sie und stellen die Bescheinigung für die Pflegekasse aus.