
Behandlungspflege
Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung.
- Behandlungspflege nach SGB V
- Übernahme durch Ihre Krankenkasse
- Unbürokratisch – auch bei der Kostenerstattung
PFLEGELEISTUNGEN
Grundpflege, Behandlungspflege, Haushaltshilfe, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen – wir koordinieren Ihre häusliche Versorgung in Bonn aus einer Hand.

Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung.

Tägliche Unterstützung beim Waschen, Anziehen und Mobilität.

Praktische Entlastung im Alltag und Betreuung mit Zeit – finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 oder über Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2.

Vom kurzen Einspringen bis zur mehrwöchigen Vertretung – finanziert über die Pflegekasse. Voraussetzungen und Antrag klären wir gemeinsam mit Ihnen.

Betreuung, Beratungseinsatz und monatliche Entlastung – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
SERVICELEISTUNGEN
Über die Pflege hinaus unterstützen und vermitteln wir – damit für Sie zu Hause alles aus einer Hand zusammenläuft.
Individuelle Pflegebetreuung
Hilfe bei Anträgen und Formularen
Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Unterstützung bei der Einstufung der Pflegestufe durch die Pflegekasse
Vermittlung von „Hausnotruf“
Vermittlung von „Essen auf Rädern“
Vermittlung von Krankengymnastik
Vermittlung von mobiler Fußpflege und Friseur
Vermittlung von Hausmeisterservice
HÄUFIGE FRAGEN
Was Pflegebedürftige und Angehörige zu Leistungsansprüchen und Abrechnung am häufigsten fragen – konkrete Zahlen klären wir im persönlichen Erstgespräch.
Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 – gestaffelt nach Pflegegrad. Den genauen Anspruch prüfen wir mit Ihnen im persönlichen Erstgespräch.
Bei Pflegesachleistungen rechnet der ambulante Pflegedienst die Versorgung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn Angehörige zu Hause pflegen. Beides lässt sich auch kombinieren.
Die Kombinationsleistung erlaubt die anteilige Nutzung von Sachleistung und Pflegegeld parallel – wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen. Wir rechnen unseren Anteil direkt mit der Pflegekasse ab; den Rest erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI über den Entlastungsbetrag. Wir bieten stundenweise Betreuung und Begleitung – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wir unterstützen unbürokratisch bei Anträgen und Formularen, begleiten die MDK-Begutachtung und erstellen Ihren Pflegevertrag. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist unverbindlich – kontaktieren Sie uns einfach.
EINZUGSGEBIET
Von unserem Hauptstandort Duisdorf aus versorgen wir Patienten im Raum Bonn und Umgebung.
Hauptstandort: Bonn-Duisdorf. Weitere Pflege-Einsatzgebiete: Hardtberg, Dransdorf, Endenich, Poppelsdorf, Kessenich, Lengsdorf, Ippendorf, Tannenbusch, Auerberg.
KOSTENLOSE BERATUNG
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen – wir übernehmen ihn für Sie und stellen die Bescheinigung für die Pflegekasse aus.