BEHANDLUNGSPFLEGE

Behandlungspflege & Häusliche Krankenpflege in Bonn.

  • Symbolbild: Pflegekraft misst einer Seniorin den Blutdruck
  • Symbolbild: Pflegekraft legt einen Kompressionsverband am Bein an
  • Symbolbild: Pflegekraft führt eine Blutzuckerkontrolle durch
  • Symbolbild: Pflegekraft reicht einer Seniorin Medikamente und ein Glas Wasser

VERTRAGSPARTNER ALLER KRANKENKASSEN

Die medizinischen Maßnahmen werden durch Fachpersonal durchgeführt. Die Kosten werden durch die Krankenkasse übernommen.

So unterstützen wir Sie.

Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung.

Behandlungspflege nach SGB V

Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen, zum Beispiel:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medikamentengabe und Überwachung
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Blutzuckermessung
  • Blutdrucküberwachung
  • Wundversorgung
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen
  • Verbandswechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterpflege und -wechsel
  • Postoperative Betreuung
  • Stomaversorgung
  • Verabreichung und Kontrolle von Infusionen
  • SGB V
  • Ärztlich verordnet
  • Wundversorgung

Übernahme durch Ihre Krankenkasse

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse – verordnet durch Ihren Haus- oder Facharzt. Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen und rechnen direkt ab. Hilfe bei Anträgen und Formularen inklusive.

  • Krankenkasse
  • Verordnung
  • Direktabrechnung

Unbürokratisch – auch bei der Kostenerstattung

Qualifizierte und motivierte Pflegekräfte, freundlich und zuverlässig. Unbürokratische schnelle Hilfe und Mithilfe bei der Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse.

  • Unbürokratisch
  • Kostenerstattung
  • Zuverlässig

EINZUGSGEBIET

Pflege, die zu Ihnen kommt.

Von unserem Hauptstandort Duisdorf aus versorgen wir Patienten im Raum Bonn und Umgebung.

ANFRAGENAuch Ihr Viertel?

Hauptstandort: Bonn-Duisdorf. Weitere Pflege-Einsatzgebiete: Hardtberg, Dransdorf, Endenich, Poppelsdorf, Kessenich, Lengsdorf, Ippendorf, Tannenbusch, Auerberg.

FAQ

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Behandlungspflege nach SGB V § 37 wird von Ihrem Hausarzt oder einem behandelnden Facharzt auf einem Verordnungsformular (Muster 12) verschrieben. Sie reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, die in der Regel innerhalb weniger Tage genehmigt. Wir helfen gerne – das machen wir für Sie.

Eine Erstverordnung gilt meist kurzfristig zur Akut-Versorgung; die Folgeverordnung kann je nach Krankheitsbild für mehrere Wochen oder Monate ausgestellt werden. Bei chronischen Erkrankungen – etwa Diabetes mit täglicher Insulingabe – sind langfristige Verordnungen üblich. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf, sodass keine Versorgungslücke entsteht.

Ja, das ist sehr häufig der Fall. Grundpflege rechnen wir mit Ihrer Pflegekasse ab (SGB XI), Behandlungspflege mit Ihrer Krankenkasse (SGB V) – beide laufen unabhängig nebeneinander. Wir koordinieren die Termine so, dass möglichst nur ein Besuch pro Einsatz nötig ist.

Wir kooperieren mit Hausärzten und Fachärzten in Bonn-Duisdorf und Umgebung. Wenn Sie einen bestimmten Arzt haben, übernehmen wir gerne den Erstkontakt und die laufende Abstimmung – etwa zur Anpassung des Verbandwechsel-Plans oder zum Medikationsabgleich. Kontaktieren Sie uns, wir kennen die Strukturen vor Ort.

RUND UM DIE PFLEGE

Rufen Sie uns an – wir machen das für Sie.

Wir beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation und helfen bei allen Fragen rund um Pflegekasse und Anträge.