Urlaub für pflegende Angehörige
Wenn die pflegende Person Urlaub braucht, krank wird oder eine Auszeit benötigt – wir übernehmen die Versorgung. Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse finanziert, der Antrag ist meist unkompliziert.
VERHINDERUNGSPFLEGE




VERTRAGSPARTNER ALLER PFLEGEKASSEN
Wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krankheitsbedingt ausfällt, übernehmen wir die Versorgung – damit zu Hause alles weiterläuft.
Vom kurzen Einspringen bis zur mehrwöchigen Vertretung – finanziert über die Pflegekasse. Voraussetzungen und Antrag klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Wenn die pflegende Person Urlaub braucht, krank wird oder eine Auszeit benötigt – wir übernehmen die Versorgung. Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse finanziert, der Antrag ist meist unkompliziert.
Voraussetzungen: ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 2 und Pflege überwiegend zu Hause durch eine Pflegeperson, die vertreten wird. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig – der Anspruch besteht, sobald Pflegegrad 2 vorliegt. Die Details klären wir gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Mini-Auszeiten von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen am Stück – Sie entscheiden, wie wir Sie entlasten. Wir helfen beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse und übernehmen die Abrechnung direkt.
Qualifizierte, motivierte Pflegekräfte – freundlich und zuverlässig. Unbürokratische schnelle Hilfe und Mithilfe bei der Kostenerstattung.
EINZUGSGEBIET
Von unserem Hauptstandort Duisdorf aus versorgen wir Patienten im Raum Bonn und Umgebung.
Hauptstandort: Bonn-Duisdorf. Weitere Pflege-Einsatzgebiete: Hardtberg, Dransdorf, Endenich, Poppelsdorf, Kessenich, Lengsdorf, Ippendorf, Tannenbusch, Auerberg.
FAQ
Wenn der Pflegegrad bereits anerkannt ist, ist Verhinderungspflege schnell verfügbar – stundenweise sogar ohne vorherige Genehmigung; eine rückwirkende Antragstellung bei der Pflegekasse ist möglich. Kontaktieren Sie uns – wir organisieren den Einsatz innerhalb weniger Tage.
Nicht zwingend. Sie können den Antrag bei Ihrer Pflegekasse auch rückwirkend stellen, nachdem die Vertretung bereits stattgefunden hat. Bei längerer planbarer Abwesenheit – etwa Urlaub – empfehlen wir den Antrag vorab, das vereinfacht die Abrechnung und gibt Ihnen Planungssicherheit. Wir füllen das Formular gemeinsam mit Ihnen aus.
Verhinderungspflege findet zu Hause statt – wir übernehmen, wenn die pflegende Person Urlaub hat oder ausfällt. Kurzzeitpflege ist stationär in einer Pflegeeinrichtung, üblich etwa nach einem Krankenhausaufenthalt zur Übergangsversorgung. Beide Leistungen teilen sich ein gemeinsames Jahresbudget der Pflegekasse (ab Pflegegrad 2), das flexibel zwischen beiden eingesetzt werden kann. Wir erklären Ihnen gerne, was für Sie sinnvoller ist.
RUND UM DIE PFLEGE
Wir beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation und helfen bei allen Fragen rund um Pflegekasse und Anträge.